AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMB-Fahrzeugtechnik e.K.



1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen der AMB-Fahrzeugtechnik e.K. mit dem Käufer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Abweichenden AGB von Käufern wird ausdrücklich widersprochen.


2. Lieferungen und Leistungen


Kostenvoranschläge, Werbeprospekte, die Website und sonstige Werbematerialien der
AMB-Fahrzeugtechnik e.K. stellen jeweils eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an den Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der
AMB-Fahrzeugtechnik e.K., spätestens jedoch mit der Lieferung an den Käufer zustande.


3. Widerruf


Soweit der Käufer einen Fernabsatzvertrag nach § 312 b BGB abgeschlossen hat und ein Verbraucher i.S. des Gesetzes ist, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Der gesetzlich zulässige Widerruf muss an die AMB-Fahrzeugtechnik e.K. , Dorfstrasse 2, 91056 Erlangen gerichtet sein. Der Widerruf braucht keine Begründung enthalten Der Widerruf muss in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Waren bei dem Empfänger.

Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so ist er zur Rücksendung der Waren verpflichtet. Hat der Käufer durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eine Verschlechterung der Sache hervorgerufen, hat er der AMB-Fahrzeugtechnik e.K. hierfür angemessenen Wertersatz zu leisten.

Für den Gebrauch bzw. die Benutzung der Waren bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs hat der Käufer im Falle einer Ausübung des Widerrufsrechts den Wert des Gebrauchs bzw. der Benutzung zu vergüten.



4. Liefertermine und Fristen, Versand, Gefahrübergang


Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder wenn bis zum Ablauf der Lieferfrist die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens von AMB-Fahrzeugtechnik e.K. liegen, wie z.B. Betriebsstörungen wegen höherer Gewalt, oder Streik entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Wenn die
AMB-Fahrzeugtechnik e.K. selbst nicht beliefert wird, obgleich sie bei zuverlässigen Zulieferern deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird die AMB-Fahrzeugtechnik e.K. von ihrer Leistungspflicht frei, sofern Sie den Käufer unverzüglich über das dauernde Lieferhindernis unterrichtet.


Bei Lieferverzug ist der Käufer nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzt und für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist seinen Rücktritt ankündigt.


Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des Verlusts bzw. der Beschädigung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.


5. Zahlung


Sämtliche Kaufpreise und Entgelte für Nebenleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die jeweils aus Anzeigen oder Preislisten oder auf sonstigem Wege mitgeteilten Preise verstehen sich ab dem Lager der AMB-Fahrzeugtechnik e.K. in Erlangen inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich weiterer gesetzlicher Abgaben. Verpackungskosten, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschalen werden dem Käufer entsprechend der gültigen Preisliste von AMB-Fahrzeugtechnik e.K. zusätzlich berechnet. Auf einem individuellen Angebot werden die jeweils anfallenden Kosten gesondert ausgewiesen.


Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist AMB-Fahrzeugtechnik e.K. berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. AMB-Fahrzeugtechnik e.K. behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens, etwa die Kosten für beanspruchte Überziehungskredite, ausdrücklich vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Kostenanteil in Höhe von 3,00 € berechnet. Dem Käufer bleibt es unbelassen, den Nachweis eines geringeren Verzugsschadens zu führen.


Die Aufrechnung mit Gewährleistungsansprüchen des Käufers, insbesondere Gewährleistungsansprüchen, ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest und Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. bei Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse kann AMB-Fahrzeugtechnik e.K. die sofortige Zahlung sämtlicher Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Fälligkeit verlangen. Eine Belieferung ist in diesem Fall nur gegen Barzahlung möglich. Im Verzugsfalle ist AMB-Fahrzeugtechnik e.K. berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen; der Käufer verzichtet auf Einwendungen und Gegenansprüche dazu und gestattet den Zugang zu seiner Wohnung/Lager/Büro zur Abholung.


6. Preisänderungen


Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die AMB-Fahrzeugtechnik e.K. berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.



7. Eigentumsvorbehalt


Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der AMB-Fahrzeugtechnik e.K. . Der Käufer darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, tritt jedoch alle ihm daraus entstehenden Forderungen sicherheitshalber in Höhe der Forderung von AMB-Fahrzeugtechnik e.K. an diese ab. Einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf es nicht, AMB-Fahrzeugtechnik e.K. nimmt die Abtretung an. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung um mehr als 15 %, gibt AMB-Fahrzeugtechnik e.K. auf Verlangen des Käufers im entsprechenden Umfang Sicherheiten frei.


8. Gewährleistung

Die AMB-Fahrzeugtechnik e.K. leistet für die Mangelfreiheit der von ihr gelieferten Produkte Gewähr für den Zeitraum von 2 Jahren.

Für die Gewährleistung der Mangelfreiheit bei elektronischen Bauteilen gilt folgendes: Erfolgt der Einbau elektronischer Bauteile durch den Kunden oder Dritte, so erfolgt dies ausschließlich auf Risiko des Käufers. Die Gewährleistung erlischt mit dem Einbau der elektronischen Bauteile. Dem Käufer bleibt es unbelassen, den Nachweis zu führen, dass ein Mangel bereits vor Einbau des elektronischen Bauteils vorgelegen hat. Führt der Käufer diesen Nachweis, lebt die Gewährleistungszusage der AMB-Fahrzeugtechnik e.K. wieder auf.

Im gewerblichen Geschäftsverkehr wird die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt.

Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Gefahrübergang hat der Kunde zu beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

Im Falle einer Mängelrüge des Käufers kann AMB-Fahrzeugtechnik e.K. verlangen, daß der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät an seinem Wohnort bereithält damit ein Servicetechniker die Reparatur vor Ort vornehmen kann. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann AMB-Fahrzeugtechnik e.K. diesem Verlangen entsprechen, wobei unter der Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten nach unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.


Verfügt die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. AMB-Fahrzeugtechnik e.K. kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. In diesem Fall steht dem Kunden die jeweils andere Art der Nacherfüllung zu.


Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen weist die
AMB-Fahrzeugtechnik e.K. insbesondere darauf hin, dass für Nutzungen der Ware durch den Kunden entsprechender Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten ist. Die Höhe des vom Kunden zu leistenden Ersatzes für z.B. die Nutzung technischer Geräte beträgt regelmäßig den Wertverlust dieser Geräte für den Zeitraum, in dem der Kunde das Gerät in seinem Besitz hatte.


9. Schadensersatzansprüche


Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber AMB-Fahrzeugtechnik e.K. , gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel der gelieferten Ware, Pflichtverletzung, Lieferverzug oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der AMB-Fahrzeugtechnik e.K. oder durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden ist. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen
AMB-Fahrzeugtechnik e.K. bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.


Ebenso unberührt bleiben Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von AMB-Fahrzeugtechnik e.K. sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.


Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


10. Datenschutz


Eine Verarbeitung der Daten des Kunden durch AMB-Fahrzeugtechnik e.K. findet nur insoweit statt, als dies für die Auftrags- und Geschäftsabwicklung notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.



11. Sonstiges


Erfüllungsort und allgemeiner Gerichtsstand im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Erlangen.


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.